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Zertifizierter Sozialberater Roland Dornhecker
 
Seit meinem unverschuldeten Verkehrsunfall 1971 bin ich gehbehindert.
Seit 1974 wurde ich bei der RBU Hanau (heute Siemens AG) ununterbrochen
zum Vertrauensmann der Schwerbehinderten gewählt.

Ich war in verschiedenen Arbeitskreisen im
VdK und der IG-Metall tätig.
Seit 1995 war ich Referent für das Schwerbehindertenrecht.
 
Bei der ersten Persönlichkeitswahl 1996 wurde ich in den Siemens-Betriebsrat gewählt.
 
1998 wurde ich zur Vertrauensperson der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK ernannt.
 
1999 wurde ich in den Sozialpolitischen Ausschuß des VdK-Hessen berufen.
 
2000 wurde ich zum ehrenamtlichen Richter bei dem Sozialgericht Fulda ernannt.
 
2003 wurde ich in den VdK-Ortsverbands Vorstand Bad Soden (Salmünster) gewählt,
hier war ich bis 2014 als Berater, Kassenführer und Schriftführer ehrenamtlich tätig.
 
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Einstellungsgespräch

§ 81 Abs. 2 SGB IX

Die Frage eines Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft
(ab einem Grad der Behinderung von 50)
darf beim
Einstellungsgespräch verneint werden!

Das ist neu und folgt aus § 81 Abs. 2 SGB IX,
der eine Diskriminierung Behinderter verbietet.

Der schwerbehinderte Bewerber sollte aber bedenken,
daß die Behinderung eine Beschäftigung zuläßt
(Vermeidung einer arglistigen Täuschung).
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