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Foto zoomen: Bitte Foto klicken! Verzweifelte Eltern klagen an: Unser kleiner Sohn mußte nicht sterben!
Ein junges Elternpaar kann seinen kleinen Sohn nicht vergessen,
der auf unfaßbare Weise In einer Klinik starb.
"Unser Sonnenschein könnte heute noch leben,
wenn er dort richtig untergebracht worden wäre",
klagen die Eheleute das Krankenhaus an.
Doch bisher stießen sie mit Ihrem schweren Vorwurf nur auf taube Ohren. Niemand will für den Tod des 2jährigen Kindes verantwortlich sein. Die Zeit heilt alle Wunden, behauptet ein Sprichwort. Doch den Eheleuten Roland (23) und Renate Dornhecker (21) hilft dieser billige Trost nicht über Ihren Schmerz hinweg. Seit sie am 15. November 1968 Ihren kleinen Sohn Arndt auf schreckliche Weise verloren haben, ist ihre Verzweiflung nur gewachsen. Sie können auch nach über einem Jahr der Trauer noch nicht fassen, was mit ihrem einzigen Kind geschehen ist. Tränen rinnen der jungen Frau Dornhecker über das Gesicht, während sie erzählt, wie ihr Glück zerstört wurde. Die Stimme versagt ihr, als ein auf ein Erinnerungsfoto deutet, das ihren geliebten jungen mit fröhlichem Lachen zeigt. Damals war der kleine Arndt zwei Jahre alt, und Ihm fehlte eigentlich nichts. Lediglich mit seinem Nabel war nicht alles in Ordnung. Und deshalb riet der Hausarzt zu einer harmlosen Operation. Die Eltern zögerten nicht. Das Kind kam Ins St.-Vinzenz-Krankenhaus seiner Heimatstadt Hanau, wo es auch mit gutem Erfolg behandelt wurde. Als weniger gut, ja als geradezu verhängnisvoll sollte sich dagegen die Unterbringung des Jungen erweisen. Schon der Großmutter, die den kleinen Arndt am 13. November 1968 in die Klinik brachte, fiel unangenehm auf, wie mit dem jungen umgegangen wurde. Die Stationsschwester nahm den Zweijährigen aus einem Kinderbett wieder heraus, in das die Oma Ihn kurz vorher gelegt hatte. Sie packte ihn statt dessen in ein viel zu großes Eisenbett, das fast bis zum Rand mit Matratzen ausgefüllt war. Das hohe Eisenbett erleichterte den Schwestern bei der Betreuung der Patienten zwar die Arbeit, aber es war zugleich eine Gefahrenquelle ersten Ranges, wie sich am 15. November 1968 mit grausamer Eindringlichkeit herausstellen sollte. Denn der kleine Arndt rutschte In dieser Nacht mit den Füßen voran aus seinem Bett. Er blieb dabei mit dem Kopf zwischen Matratze und Quergestänge hängen und erdrosselte sich, ohne daß die diensthabende Schwester etwas merkte. Die Eltern wollten es nicht glauben, als sie die Todesnachricht erhielten. Für sie, die schon hofften, ihren Sohn in wenigen Tagen wieder bei sich zu haben, war es ein furchtbarer Schock. Immer wieder grübelten sie darüber nach, wie es zu diesem Unglück hatte kommen können. Und immer mehr festigte sich in Ihnen die Überzeugung, daß nur sträflicher Leichtsinn dazu geführt haben konnte. Deshalb stellten Renate und Roland Dornhecker bei der Staatsanwaltschaft Hanau Strafantrag gegen das St.-Vinzenz-Krankenhaus. Doch sie hatten nicht viel Erfolg damit. Die Anklagebehörde stellte ihre Untersuchungen ein, da sich ihrer Meinung nach kein "hinreichender Verdacht einer strafbaren Handlung" ergab. Immerhin mußte auch die Staatsanwaltschaft zugeben, daß der Unfall durch einen entscheidenden, Umstand begünstigt worden ist. "Die Tatsache daß das Bett - unüblicherweise - mit einer doppelten Matratze ausgerüstet war, kennzeichnet den Unfallhergang entscheidend" heißt es in dem Einstellungsbeschluß der Untersuchungsbehörde. "Das Kind hätte sich andernfalls wohl nicht... durch das Gitter schieben können." Genau das glauben die leidgeprüften Eltern auch, und sie verstehen nicht, warum die Staatsanwaltschaft, aus diesem schwerwiegenden, Vorwurf keine Folgerungen zog. "Denn es war doch ein vorschriftsmäßiges Kinderbett im Krankenzimmer vorhanden", meint Renate Dornhecker geradezu beschwörend. "Wenn man unseren Kleinen darin hätte liegen lassen, statt Ihn in das große Eisenbett in bringen, wäre überhaupt nichts passiert, würde er heute noch leben." Den Leichtsinn, der ihrem Sohn zum Verhängnis wurde, wollen Roland und Renate Dornhecker nicht unwidersprochen hinnehmen. So ist es wohl verständlich, daß sie sich mit allen Mitteln gegen den Einstellungsbeschluß der Anklagebehörde wehren, allerdings bisher vergeblich. Zwar hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt auf die Beschwerde der Eltern hin den Fall zur weiteren Ermittlung und Klageerhebung an die Staatsanwaltschaft Hanau zurückgegeben, doch die rührte sich nicht obwohl inzwischen Monate vergangen sind. Auch der Oberbürgermeister der Stadt Hanau, den die verzweifelten Eltern um Hilfe baten, kam lediglich zu dem Schluß: Nach sehr eingehendem Studium der Akten und nach einer sehr eingehenden persönlichen Beschäftigung mit der Angelegenheit muß Ich feststellen, daß das Ermittlungsverfahren durch die Kriminalpolizei der Stadt Hanau in korrekter Weise durchgeführt worden ist und daß Ich keinerlei Anhaltspunkte dafür ersehen konnte, daß die ermittelnden Beamten sich eines Verschuldens schuldig gemacht hätten." Das meint der Oberbürgermeister. Doch es bleibt zumindest fragwürdig, ob es korrekt war, als einer der untersuchenden Kriminalbeamten kurz nach dem Tode den kleinen Arndt gegenüber den völlig verstörten Eltern äußerte "Sie sind ja noch jung und können weitere Kinder bekommen." Renate Dornhecker ist tatsächlich noch jung, aber ein zweites Baby hat sie bisher nicht bekommen. "Obwohl wir uns", wie sie schluchzend gesteht, "so sehr eins wünschen". Auch ärztliche Behandlung konnte Ihr nicht helfen, weil der noch immer nicht völlig geklärte Todesfall ihres ersten Kindes sie wahrscheinlich krank macht. Schon deshalb ist zu hoffen, daß die Staatsanwaltschaft Hanau nicht länger zögert, sondern endlich Anklage erhebt. Denn nur durch eine öffentliche Gerichtsverhandlung läßt sich meiner Ansicht nach Licht in das Dunkel bringen und der mögliche Eindruck beseitigen, daß hier etwas vertuscht werden soll. Neue Post vom 24. Januar 1970 Bericht der Woche Verlag: Neue Post Heinrich Bauer Verlag KG Burchardstr. 11 20077 Hamburg, Telefon 040-3019-4123 Telefax 040-3396-2148 CHEFREDAKTION 1970 Elisabeth Fischer, Hartmut Klemann (beide verantwortlich für den redaktionellen Inhalt) |